§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner des Auftraggebers: ASV Fischbach-Camphausen 1934 e.V.
§ 2 Geltungsbereich
2.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem ASV Fischbach und dem Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden, gültigen Fassung.
2.2 Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch, Lieferungen sind nur an Personen in Deutschland möglich.
§ 3 Vertragsabschluss
3.1 Der Kunde erteilt dem ASV Fischbach den Auftrag zur Erzeugung eines Tagesscheines.
3.2 Der ASV Fischbach wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen.
3.3. Der ASV Fischbach behält sich vor, die eingegeben Daten zum Jahreserlaubnisschein, durch das hier verwendete Verkaufssystem, prüfen zu lassen.
3.4. Dem Kunden steht nur die Zahlung per PayPal zur Verfügung.
3.5. Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung bekommt der Kunde seinen Tagesschein per Rechnungs-E-Mail als PDF Dokument zugestellt.
§ 4 Preise/Versandkosten
Die Ausstellung des Tagesscheines erfolgt zu den am Tag des Vertragsschlusses gültigen, auf der Website www.tagesscheine-asvfischbach.de angegebenen Preises. Der Preis setzt sich zusammen aus dem Auftragswert und den Transaktionskosten inkl. aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Die Preise beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
§ 5 Nichtbestehen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht, beifolgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
§ 6 Lieferung, Versand
Beim Versand Tagesscheinen beträgt wird keine Lieferzeit angegeben. Der Tagesschein wird zugestellt, sobald eine Erfolgreiche Transaktionszahlung den ASV Fischbach erreicht. Der Tagesschein wird an die angegeben E-Mail-Adresse, die zuvor im Bestellvorgang angegeben wurde, versendet.
§ 7 Zahlung
Zur Zahlung stehen dem Kunden nur die Zahlungsart „PayPal“ zur Verfügung. Weitere Angaben zur Zahlung mit PayPal sind in den Datenschutzbestimmungen sowie auf www.paypal.com einzusehen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Nach erfolgreicher Zahlung mit PayPal geht der bestellte Tageserlaubnisschein in den Besitz des Kunden über. Sollte nach § 9 oder § 10 eine Vertragsverletzung vorliegen, geht der Tagesschein wieder in den Besitz des ASV Fischbach über. Die Gültigkeit dieses Tagesscheines richtet sich nach den eigegebenen Daten des Kunden. Sollte der Kunde ohne gültigen Jahresfischereischein bestellt haben, bleibt der Tagesschein im Besitz des ASV Fischbach und wird zur weiteren Überprüfung einbehalten.
§ 9 Tagesscheine
Beschränkung bei der Ausübung der Fischerei durch den ASV Fischbach: An unseren Gewässern sind alle Raubfische (auch Barsch, Wels, etc.) in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Mai für den Fang gesperrt. Während dieser Zeit ist das Benutzen aller Raubfischtypischen Köder, wie Spinner, Blinker, Wobbler, Gummifisch oder ähnliche Köder verboten. (Schonzeit Raubfische ASV Fischbach) Das Befahren mit Booten, auch Futterboten, zum Anfüttern oder Montageauslegung ist verboten. Das Vorfüttern, Anfüttern von Partikel und - oder Boillies ist verboten. (Futterordnung Karpfenangler) An unseren Gewässern, außerhalb der öffentlichen Verkehrswege, herrscht ein absolutes Befahrungsverbot. Geahndete Verstöße durch z.B. Forst oder Ordnungsamt gehen zu Lasten des jeweiligen Tagesscheininhabers. (Befahrungsverbot Vereinsgewässer) Der Tagesschein für Gastfischer gilt nur für das jeweilig eingetragene Vereinsgewässer. Bei Gewässerwechsel verliert der Tagesschein seine Gültigkeit.
Die Angelfischerei ist nur vom Ufer aus, ohne Unterbrechung und ausschließlich nur am Tag der Gültigkeit dieser Berechtigung erlaubt.
Die Tagesfangmenge beträgt maximal 2,5 kg Fische. Höchstens jedoch: 1 Schleie oder 1 Hecht oder 1 Zander oder 1 Karpfen.
§ 10 Vertragsverletzung bei Nichteinhaltung der Gewässerordnung und weiteren Verordnung durch den ASV Fischbach
Ein Tageserlaubnisschein, der unbedingt vor Angelbeginn an einer unserer Verkaufsstellen oder im Internet gelöst und nur in Verbindung mit einem Jahresfischereischein seine Gültigkeit hat, muss während des Fischens unseren Kontrolleuren bei Verlangen vorgezeigt werden.
Wird ein Angler ohne gültigen Tagesschein angetroffen, ist ein Erhöhtes Entgelt von 50,- sofort zu entrichten. Weigert sich der Angler dieses zu entrichten, wird Strafanzeige durch den ASV Fischbach gestellt, wobei ein Bußgeld von bis zu 5000,- droht.
Die jeweiligen Artenschonzeiten, Mindestmaße und sonstige Beschränkungen der Fischerei nach dem saarl. Fischereigesetz, sowie dessen Erweiterungen durch den ASV Fischbach sind einzuhalten.
Bei Lebendhälterung der gefangenen Fische in Keschern gilt die saarländische Kescher Regelung. Ein Austausch bereits gehälterter Fische ist unzulässig.
Jegliche Verunreinigungen oder Zerstörung der Ufervegetation ist verboten und führt zum Verlust der Angelerlaubnis.
An unseren Gewässern sind alle Raubfische (auch Barsch, Wels, etc.) in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Mai für den Fang gesperrt. Während dieser Zeit ist das Benutzen aller Raubfischtypischen Köder, wie Spinner, Blinker, Wobbler, Gummifisch oder ähnliche Köder verboten.
Das Befahren mit Booten, auch Futterboten, zum Anfüttern oder Montageauslegung ist verboten.
Das Vorfüttern, Anfüttern von Partikel und - oder Boillies ist verboten.
An unseren Gewässern, außerhalb der öffentlichen Verkehrswege, herrscht ein absolutes Befahrungsverbot. Geahndete Verstöße durch z.B. Forst oder Ordnungsamt gehen zu Lasten des jeweiligen Tagesscheininhabers.
Der Tagesschein für Gastfischer gilt nur für das jeweilig eingetragene Vereinsgewässer. Bei Gewässerwechsel verliert der Tagesschein seine Gültigkeit.
Sollte einer der o.g. Vertragsbestimmungen nicht eingehalten werden, liegt eine Vertragsverletzung durch den Kunden vor, der Tagesschein wird unter den in §9 und §10 angegeben Vertragsstrafen, wieder in den Besitz des ASV Fischbach über.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
11.2 Hat der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand oder ist der Auftraggeber Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird der Sitz des ASV Fischbach als Gerichtsstand vereinbart.
11.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung gilt die entsprechende gesetzliche Regelung. Die vorstehende Regel gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter tagesscheine@asvfischbach.de gerne zur Verfügung.
ASV Fischbach – Camphausen 1934 e.V.
Mittelstr. 91 D-66287 Quierschied - Fischbach 0176 23264612 E-Mail: info@asvfischbach.de / tagesscheine@asvfischbach.de
Internet:
www.tagesscheine-asvfischbach.de
Vorstand:
Patrick Meister (2. Vorsitzender)
Christoph Rau (1. Vorsitzender)
Matthias Kipper (Kassenwart)
Christina Kannengießer (Geschäftsführerin)