Erweiterungen durch den ASV Fischbach


Beschränkung bei der Ausübung der Fischerei durch den ASV Fischbach:

An unseren Gewässern sind alle Raubfische (auch Barsch, Wels, etc.) in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Mai für den Fang gesperrt. Während dieser Zeit ist das Benutzen aller Raubfischtypischen Köder, wie Spinner, Blinker, Wobbler, Gummifisch oder ähnliche Köder verboten.(Schonzeit Raubfische ASV Fischbach)Das Befahren mit Booten, auch Futterboten, zum Anfüttern oder Montageauslegung ist verboten.Das Vorfüttern, Anfüttern von Partikel und - oder Boillies ist verboten.(Futterordnung Karpfenangler)An unseren Gewässern, außerhalb der öffentlichen Verkehrswege, herrscht ein absolutes Befahrungsverbot. Geahndete Verstöße durch z.B. Forst oder Ordnungsamt gehen zu Lasten des jeweiligen Tagesscheininhabers.(Befahrungsverbot Vereinsgewässer)Der Tagesschein für Gastfischer gilt nur für das jeweilig eingetragene Vereinsgewässer. Bei Gewässerwechsel verliert der Tagesschein seine Gültigkeit.

Die Angelfischerei ist nur vom Ufer aus, ohne Unterbrechung und ausschließlich nur am Tag der Gültigkeit dieser Berechtigung erlaubt.